kosten

Die Kosten einer Psychotherapie sind abhängig vom Versicherungsstatus. Weitere Informationen finden sich in den jeweiligen Bereichen.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch die ersten Gespräche und die diagnostischen Termine können über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Ergibt sich im Verlauf die Indikation für eine Psychotherapie, wird die weitere Behandlung bei der Krankenkasse beantragt. Nach der Genehmigung kann die reguläre Psychotherapie beginnen.

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Der genaue Leistungsumfang ist jedoch vom jeweiligen Tarif abhängig.

Bitte erkundigen Sie sich daher möglichst vor dem Erstgespräch bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle, in welchem Umfang die Kosten für diagnostische bzw. probatorische Sitzungen und eine anschließende Psychotherapie übernommen werden und lassen Sie sich gegebenenfalls erforderliche Antragsunterlagen zusenden.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. den geltenden Abrechnungsempfehlungen. Je nach Versicherungsvertrag können Eigenanteile entstehen.

Selbstzahler

Psychotherapeutische Leistungen können auch selbst bezahlt werden. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Behandlung nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden soll.

Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. den geltenden Abrechnungsempfehlungen.

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