1. Anmeldung
Die Anmeldung für ein Erstgespräch erfolgt während meiner telefonischen Sprechzeit. Dort können erste Fragen geklärt und, sofern Termine zur Verfügung stehen, ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) vereinbart werden.
Jugendliche können sich ab dem 15. Lebensjahr auch selbstständig an meine Praxis wenden. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Behandlung ohne Einbeziehung der Eltern möglich ist, klären wir individuell.
2. Erstgespräch & Kennenlernen
Im ersten Gespräch lernen wir uns kennen und besprechen, was aktuell schwierig ist und welche Unterstützung gewünscht wird.
wer ist beim Erstgespräch dabei?
Je nach Alter findet das Erstgespräch mit oder zunächst ohne das Kind statt. Bei Jugendlichen und je nach Anliegen können auch Teile des Gesprächs ohne die Bezugspersonen geführt werden. Das besprechen wir individuell bei der Terminvereinbarung.
was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
- Elektronische Gesundheitskarte bei gesetzlich Versicherten
- Vorbefunde oder Arztberichte, sofern vorhanden
- Formular zum Sorgerecht und zur Zustimmung zur Behandlung: Bei gemeinsamem Sorgerecht ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich. Das Formular kann auf der Website heruntergeladen oder nach der telefonischen Anmeldung per E-Mail zugesandt werden. Bitte bringen Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben zum Erstgespräch mit.
Eine Überweisung vom Haus- oder Kinderarzt ist nicht erforderlich.
3. Diagnostik & weitere Termine
Bei Bedarf vereinbaren wir weitere Termine zum Kennenlernen und zur Diagnostik. Je nach Fragestellung können dabei Gespräche, Fragebögen und psychologische Testverfahren zum Einsatz kommen.
Anschließend besprechen wir gemeinsam die Ergebnisse und klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.
4. Beantragung
Liegt eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vor und ist eine Psychotherapie angezeigt, kann die Behandlung mit entsprechender Diagnose bei der Krankenversicherung beantragt werden.
Hier sind Informationen zu den Kosten zu finden.
5. Psychotherapie
Nach der Bewilligung finden regelmäßige Therapiesitzungen statt. Gemeinsam arbeiten wir an den vereinbarten Zielen und entwickeln konkrete Möglichkeiten für Veränderungen im Alltag.
Bei Kindern und Jugendlichen gehören in der Regel auch Bezugspersonengespräche zur Behandlung. Wie Eltern oder andere Bezugspersonen einbezogen werden, wird individuell und abhängig vom Alter besprochen.
